Schadensmeldung


Wenn Sie mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden sind oder Mängel an Ihrem Umzugsgut oder dem gereinigten Objekt feststellen, können Sie eine Schadensmeldung einreichen. Hier sind einige wichtige Informationen, die Sie beachten sollten:


Nach Erbringung der Dienstleistung sollten Sie das Umzugsgut oder den Zustand des gereinigten Objekts sofort überprüfen. Sie sollten ein Abnahmeprotokoll unterschreiben, auf dem erkennbare Mängel aufgeführt werden. Dienstleistungen oder Objekte, die im Abnahmeprotokoll als mängelfrei bezeichnet werden, gelten als vorbehaltlos abgenommen.


Nicht sofort erkennbare Mängel sollten innerhalb von drei Arbeitstagen - beginnend am Tag nach der Dienstleistungserbringung, inklusive Samstage - sowohl an die Fachkraft als auch an MOVU gemeldet werden. Die Meldung muss schriftlich erfolgen und Fotos als Beilage enthalten.


Es ist wichtig zu beachten, dass sämtliche Mängelrechte verfallen, sobald vor deren Geltendmachung oder Abklärung durch die Fachkraft oder MOVU Dritte weitere Arbeiten, wie beispielsweise Malerarbeiten oder Reinigungsdienstleistungen, im entsprechenden Objekt ausführen. Daher sollten Sie uns so schnell wie möglich über Mängel informieren, um sicherzustellen, dass wir Ihnen helfen können.


Wenn Sie eine Schadensmeldung einreichen möchten, können Sie dies per E-Mail tun. Wir werden Ihre Meldung so schnell wie möglich bearbeiten und uns bemühen, eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Vielen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Dienstleistungen.